HUNDEABGABEVERORDNUNG Steiermark

                   ab 1.1.2013 mit Novelle

            

 

                       HUNDEKUNDENACHWEIS und wer braucht den?

Jeder, der sich nach dem 1.1.2013 einen Hund angeschafft hat und nicht nachweisen kann, dass er in den letzten 5 Jahren einen Hund besaß.

Was gilt als Nachweis?

Meldung bei der Gemeinde, Versicherungspolizze mit namentlicher Nennung des Tieres, Chipregistrierung.

Wo kann ich den Hundekundenachweis machen?

Das obliegt den Amtstierärzten der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

er kann bei KEINER Hundeschule erworben werden!!!

 

WANN MUSS ICH NUR 50% DER ABGABE BEZAHLEN?

Jeder der nachweisen kann, dass er mit seinem Hund erfolgreich eine "Begleithundeprüfung" nach §5 Abs.3 der Hundeabgabeverordnung Stmk. abgelegt hat.

Wo kann ich diese Prüfung machen?

Bei einer Hundeschule mit tierschutzqualifiziertem Hundetrainer

 

!!!Unsere Obfrau und Trainerin Fr. Pratnecker  IST  Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, womit

U-Dox Hundetraining

die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt !!!

 

Auszug aus der Hundeabgabenverordnung 2014 § 5 Abs. 3:

(3) Für das Halten von Hunden gemäß § 1 Abs. 1, mit denen eine Begleithundeprüfung, eine
gleichwertige oder übergeordnete Prüfung bei einer Hundeschule, die sich eines
tierschutzqualifizierten Hundetrainers/einer tierschutzqualifizierten Hundetrainerin bei der
Ausbildung bedient oder bei einer von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Hundeschule oder
Ausbildungsstätte, erfolgreich absolviert wurde, ist eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der nach
§ 2 Abs. 1 Z. 1 festzusetzenden Abgabe zu gewähren, wenn der Gemeinde ein entsprechender
Nachweis vorgelegt wird.

(4) Als tierschutzqualifizierter Hundetrainer/ tierschutzqualifizierte Hundetrainerin sind solche
Personen anzusehen, die die im Abschnitt 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II
Nr. 56/2012, geregelten Anforderungen erfüllen.

NUR ANMELDEN UND ZAHLEN DER KURSGEBÜHR IST KEINE ABSOLVIERUNG!!!

POSITIV ABGELEGTE PRÜFUNG IST EIN MUSS!!!

 

 

 

 

Sollten noch Fragen offen sein, können Sie mich gerne unter 0650/5433474 oder training@udox-hundetraining.com kontaktieren